Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist als Ressortforschungseinrichtung des Bundes der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung verpflichtet. Daran orientieren und richten wir unsere Aufgaben in Forschung und Entwicklung, der Politikberatung, bei gesetzlichen und hoheitlichen Aufgaben und beim Transfer in die betriebliche Praxis aus.
Mit ihren Grundsätzen und Leitlinien will die BAuA den geeigneten Rahmen für ein zielgerichtetes, qualitätsgesichertes und prozessgesteuertes Handeln in allen Aufgabenbereichen schaffen. Die Leitlinien stellen ein gemeinsames Verständnis bei unseren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler für Bedarfe und Anforderungen sicher und formulieren angemessene Standards für unsere Aufgaben.