Europäische und internationale Kooperationen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wirkt in europäischen und internationalen Institutionen und Gremien mit. Die inhaltlichen Schwerpunkte der Kooperationen ergeben sich aus der fachlichen Strategie der BAuA und deren Umsetzung im Arbeitsprogramm, aber auch aus der Orientierung an gemeinsamen europäischen Zielen und Strategien. Daneben entstehen eine Reihe kooperativer Schwerpunkte im Umfeld der Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben, wie z. B. im Rahmen von REACH oder der CLP-Verordnung. Bei diesen Verfahren ist die BAuA zuständige Behörde im Sinne der EU-Richtlinien. Sie fungiert als nationale und internationale Schnittstelle und steht im Austausch mit der Europäischen Kommission, der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sowie mit zuständigen Behörden anderer Mitgliedstaaten.

Das Feld der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit ist fast vollständig durch EU-Recht abgedeckt und der strategische Rahmen der EU bestimmt nationales Handeln und EU-Programme auch außerhalb der Forschung. Daher gewinnen Kooperationen auf strategisch-politischer Ebene an Bedeutung. So übernimmt die BAuA z. B. verstärkt Verantwortung im Beratenden Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz der Europäischen Kommission (ACSH) und im Verwaltungsrat der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA). Daneben agiert die BAuA auch als nationaler Focal Point der EU-OSHA und übernimmt damit eine wesentliche Schnittstelle zwischen der europäischen Agentur und dem nationalen Arbeitsschutz.

Wesentliche fachübergreifende Aktivitätsfelder sind das europäische Netzwerk der nationalen Arbeitsschutzforschungsinstitute (PEROSH) und Kooperationen mit der EU-OSHA im Rahmen des Focal Point Netzwerkes. Darüber hinaus ist die Bundesanstalt seit vielen Jahren als sogenanntes Collaborating Centre in die Aktivitäten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) eingebunden.

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