ACSH - Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz

Der Beratende Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (ACSH) ist das zentrale Gremium der Europäischen Kommission für alle Fragen, die den Arbeitsschutz betreffen. Hier kommen jegliche Gemeinschaftsaktionen und EU Initiativen zur Sprache, Informationen werden ausgetauscht und Meinungen gebildet. Es wird "Arbeitsschutzpolitik" gemacht.

Der Beratende Ausschuss ist eine dreigliedrige Organisation, die 2003 durch einen Beschluss des Rates (2003/C 218/01) eingerichtet wurde. Er ist aus nationaler und europäischer Sicht von großer Bedeutung für den Bereich Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit, weil jegliche Art von Arbeitsschutzaktivitäten und/oder Initiativen der Europäischen Kommission im Ausschuss beraten werden. Die dreigliedrige Besetzung von Regierungs-, Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern erlaubt eine breite Sichtweise auf anstehende Themen und Probleme. Die Empfehlungen des Ausschusses werden im Konsens erstellt und an die Europäische Kommission weitergetragen. Die nationalen Mitglieder bekommen somit nicht nur Informationen von der Kommission, sondern können Themen, Initiativen und Erfahrungen einbringen, Kontakte zwischen den Mitgliedstaaten knüpfen und vertiefen sowie die Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern verbessern.

Die Mitwirkung an der Bearbeitung wichtiger politischer Themen, an der EU-Gesetzgebung, an strategischen Fragestellungen oder an der Ausgestaltung von Programmen ist somit für alle Seiten von Nutzen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ist über die Interessensgruppe der Regierungen (Governmental Interest Group) sowie in einzelnen Arbeitsgruppen im Ausschuss vertreten.

Dreigliedrige Zusammensetzung und Arbeitsweise

Der Beratende Ausschuss besteht aus je drei Vollmitgliedern pro EU-Mitgliedstaat. Hierbei handelt es sich um einen Regierungsvertreter, einen Gewerkschaftsvertreter und einen Vertreter der Arbeitgeberverbände (zurzeit 84 Mitglieder). Für jedes Vollmitglied werden zwei Ersatzmitglieder ernannt. Die Vertreter gehören ihrer jeweiligen Interessengruppe an:

  • GIG – Governmental Interest Group
  • WIG – Worker Interest Group
  • EIG – Employer Interest Group

Jede Interessengruppe benennt einen Koordinator und einen Sprecher. Der ACSH hält jedes Jahr zwei Plenarsitzungen ab. Darüber hinaus treffen sich die drei Interessensgruppen zusätzlich ebenfalls zweimal jährlich. Den Vorsitz im ACSH hat die Kommission inne, genauer die Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration, Referat B.3 (Luxemburg). Mit der Organisation der Arbeiten des Ausschusses ist ein Vorstand betraut (Bureau), der aus zwei Vertretern der Kommission sowie den Sprechern und Koordinatoren der Interessengruppen besteht.

Aufgaben

Der Ausschuss unterstützt die Europäische Kommission bei der Vorbereitung, Umsetzung und Bewertung der Aktivitäten auf dem Gebiet der Sicherheit und der Gesundheit am Arbeitsplatz. Zu den Aufgaben gehört insbesondere:

  • aktiv und vorausschauend Beiträge zur Festlegung der Prioritäten der Gemeinschaft zu leisten und maßgebliche politische Strategien aufzubauen,
  • Kriterien und Ziele zur Vermeidung von Unfällen und Gesundheitsgefahren zu erarbeiten,
  • Stellungnahmen zu Gemeinschaftsinitiativen im Bereich der Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz (z. B. neue Gesetze oder Gemeinschaftsprogramme) abzugeben,
  • die KOM auf Notwendigkeiten für Ausbildungs- und Forschungsaktivitäten aufmerksam zu machen,
  • den Meinungs- und Erfahrungsaustausches anzuregen (Schnittstelle zwischen nationaler und europäischer Ebene zu sein).

Zu den aktuellen Schwerpunkten der Arbeit des Ausschusses gehören die Ausgestaltung des strategischen Rahmens der EU für den Arbeitsschutz 2014-2020, der Informationsaustausch über nationale Strategien und die Begleitung des Evaluationsprozesses der 24 Arbeitsschutzrichtlinien sowie der daraus resultierenden Aktivitäten. Die Vereinfachung des Rechtsrahmens und die Anpassung an den Wandel der Arbeitswelt werden dabei berücksichtigt. Auf internationaler Ebene wird die Zusammenarbeit - insbesondere mit den USA und China - weiter ausgebaut.

Arbeitsgruppen

Im Ausschuss sind eine Reihe von Arbeitsgruppen (WP = Working Parties) mit einem jeweiligen Mandat eingerichtet, die sich mit speziellen Themen beschäftigen, zu denen beispielsweise Projekte vergeben und begleitet oder Workshops und Seminare organisiert werden. Dabei kann es sich um ständige als auch um zeitlich befristete Aufträge handeln.

Informationen, Stellungnahmen und Empfehlungen werden in den Arbeitsgruppen konsensorientiert vorbereitet und dem Plenum zur Abnahme vorgelegt.

Strategisch wichtige Arbeitsgruppen, an denen es eine deutsche Regierungsbeteiligung gibt, sind u.a.:

  • WP Strategy and AC Action Programme
  • WP Chemicals at the Workplace
  • WP Actions resulting from ex-post evaluation