Was ist das GS-Zeichen und wofür steht es?

Das GS-Zeichen steht für "Geprüfte Sicherheit". Es ist ein in Deutschland im Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) (Abschnitt 5; §§ 20-24) staatlich geregeltes, aber freiwilliges, Prüfzeichen.

Es vermittelt insbesondere dem Verbraucher, dass das entsprechend gekennzeichnete, verwendungsfertige Produkt sicher und gefahrlos benutzt werden kann, wenn es bestimmungsgemäß benutzt wird. Weil das GS-Zeichen nicht nur für Verbraucherprodukte im Sinne des § 2 Nr. 25 ProdSG, sondern auch für als Arbeitsmittel verwendete Produkte vergeben werden kann, bietet es darüber hinaus Arbeitgebern eine gute Orientierung hinsichtlich ihrer Pflicht, den Beschäftigten nur sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen (§ 5 Betriebssicherheitsverordnung). Das GS-Zeichen darf nicht mit dem europäischen Konformitätskennzeichen "CE" verwechselt werden. Das GS-Zeichen ist kein umfassendes Qualitätssiegel für ein Produkt; es weist aus, dass es hinsichtlich seiner Sicherheit einer Baumusterprüfung unterzogen wurde und der Herstellungsprozess durch eine GS-Stelle überprüft wird. Hieraus lassen sich weder Aussagen über die Leistungsfähigkeit noch über die Haltbarkeit eines gekennzeichneten Produktes ableiten. Mit dem GS-Zeichen können nicht nur in Deutschland hergestellte Produkte gekennzeichnet werden. Das Sicherheitsniveau ist im Produktsicherheitsgesetz selbst festgelegt. Das gekennzeichnete Produkt darf die Sicherheit und die Gesundheit von Personen und ggf. anderer Rechtsgüter während der gesamten Lebensdauer bei bestimmungsgemäßer und vorhersehbarer Verwendung nicht gefährden.

Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS): GS-Zeichen