Für eine Vielzahl von Fragestellungen lässt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) themenspezifisch von Fachleuten beraten.
Eine institutionalisierte Form von Beratung erfolgt durch die Ausschüsse nach den Verordnungen zum Arbeitsschutzgesetz bzw. nach dem Produktsicherheitsgesetz. Aufgabenspektrum, Mitgliedschaften und Arbeitsweisen in den Ausschüssen sind zwar themenspezifisch, aber vom Grundsatz doch ähnlich. Mit dem Ziel eines einheitlichen Vorschriften- und Regelwerkes arbeiten die Ausschüsse auch eng zusammen.
Schnittstellen zu Praxis, Politik und Wissenschaft
Der Erfolg der Ausschussarbeit zeigt sich im hohen Stellenwert, den die Beratungsergebnisse der Ausschüsse - z. B. in Form von Technischen Regeln - in der betrieblichen Praxis, bei Aufsichtsbehörden, aber auch in der Rechtsprechung und -setzung und Wissenschaft genießen. Grundlage für den Erfolg der Ausschüsse ist deren pluralistische Zusammensetzung, die sicherstellt, dass die betroffenen gesellschaftlichen Gruppen eine gute fachliche Vertretung haben. Beratende Ausschüsse haben eine lange Tradition, der AGS z. B. ist bereits über 50 Jahre erfolgreich tätig.
Die Rolle der BAuA
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) führt einerseits gemäß den jeweiligen Rechtsgrundlagen die Geschäfte der Ausschüsse. Darüber hinaus arbeitet die BAuA aber auch fachlich in den Ausschüssen und ihren Gremien mit und bringt so ihre Expertise auch in diesen Beratungsprozess ein. Zudem unterstützt die BAuA auch den Ärztlichen Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten des BMAS administrativ und fachlich.
Neben der Geschäftsführung von Ausschüssen ist die BAuA beratend in einer Vielzahl von Gremien vertreten.