Der AGS hat eine Orientierungshilfe erstellt, wie für bestimmte Arbeitsbereiche oder Branchen, in denen ein vom AGS verabschiedeter oder in der Diskussion befindlicher Beurteilungsmaßstab (z. B. AGW, Toleranzkonzentration) derzeit nicht eingehalten werden kann, befristete Übergangsregelungen im Technischen Regelwerk begründet und beantragt werden können.