Beschluss 1/2021 des ABAS vom 28. Januar 2021
Der ABAS nimmt Stellung zur Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von partikelfiltierenden Halbmasken (FFP2, FFP3) aus Sicht des Arbeitsschutzes im Anwendungsbereich der Biostoffverordnung.
Beschluss 1/2021 des ABAS vom 28. Januar 2021
Der ABAS nimmt Stellung zur Wiederaufbereitung und Wiederverwendung von partikelfiltierenden Halbmasken (FFP2, FFP3) aus Sicht des Arbeitsschutzes im Anwendungsbereich der Biostoffverordnung.