Bewertung und Einstufung von Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen

In der nachfolgenden Tabelle sind Begründungen für die Einstufung einzelner Zelllinien und von Tätigkeiten mit Zellkulturen nach Biostoffverordnung zu finden.

Im ABAS beschlossene Einstufungen oder Änderungen werden im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gemacht und die TRBA 468 "Liste der Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen" entsprechend angepasst.

DatumDokument
Beschluss 10/2015 des ABAS Beschluss des ABAS zur Herabstufung bei Tätigkeiten mit der Zelllinie BEAS-2B in Schutzstufe 1 (PDF, 32 KB)
Beschluss 17/2014 des ABAS Stellungnahme des ABAS zur Kontamination von Zellkulturen mit murinen Leukämieviren (PDF, 84 KB)

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