Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz (NAK)

Die GDA ist eine Initiative von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern. Mit der GDA gestalten diese drei Träger die Präventionsarbeit systematischer und enger abgestimmt. Gemeinsame Arbeitsschutzziele, Handlungsfelder und Arbeitsprogramme unterstützen Unternehmer, Führungskräfte und Beschäftigte in allen Fragen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Die GDA ist die von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern gemeinsam getragene, bundesweit geltende Strategie für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Sie bildet die Grundlage für ein abgestimmtes Handeln zur Erreichung gemeinsam festgelegter Arbeitsschutzziele. Ziel dieses starken Verbundes ist es, das Arbeitsschutzsystem in Deutschland zu modernisieren. Die Betriebe sollen zudem Anreize bekommen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit zu erhöhen. Die Zusammenarbeit der Aufsichtsdienste der gesetzlichen Unfallversicherungen und der Arbeitsschutzbehörden der Länder bei der Beratung und Überwachung der Betriebe soll verbessert und das Vorschriften- und Regelwerk im Arbeitsschutz anwenderfreundlicher und transparenter werden.

Kooperation als Leitmotiv

Kooperation ist das Leitmotiv der GDA. Bund, Länder und Unfallversicherungsträger haben sich dazu verpflichtet, die praktische Zusammenarbeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe zu verbessern. Dafür haben sie gemeinsame Arbeitsschutzziele vereinbart und zeitgemäße Beratungs- und Überwachungskonzepte entwickelt. Dazu zählen auch transparente und praxisgerechte Vorschriften und Regeln im Arbeitsschutz.

Gemeinsame Arbeitsschutzziele und -programme

Die "Kernelemente" der GDA sind im Einzelnen:

  • Gemeinsame Arbeitsschutzziele und Arbeitsprogramme:

Unter dem Dach der GDA haben sich Bund, Länder und Unfallversicherungsträger auf gemeinsame Prioritäten in Form von Arbeitsschutzzielen verständigt. Umgesetzt werden diese Ziele in bundesweiten Arbeitsprogrammen. Diese GDA-Arbeitsprogramme wenden sich insbesondere an die betriebliche Ebene. Sie unterstützen also Unternehmer, Führungskräfte, Beschäftigte und betriebliche Arbeitsschutzexperten bei der konkreten Ausgestaltung des Arbeitsschutzes.

  • Verbesserte Beratungs- und Überwachungspraxis:

Die GDA trägt dazu bei, die praktische Zusammenarbeit der staatlichen Arbeitsschutzbehörden und der Unfallversicherungsträger bei der Beratung und Überwachung der Betriebe zu verbessern. Ziel ist ein abgestimmtes Vorgehen der Aufsichtsdienste. So soll die Beratung und Überwachung auf einheitlichen Bewertungsmaßstäben (GDA-Leitlinien) und einem Daten- und Informationsaustausch zu Betriebsbesichtigungen basieren.

  • Praxisnahe Vorschriften und Regeln:

Das komplexe Vorschriften- und Regelwerk von Staat und Unfallversicherungsträgern im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes wird optimiert und aufeinander abgestimmt. Damit schafft die GDA Rechtssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte. Das GDA-Leitlinienpapier zur Neuordnung des Vorschriften- und Regelwerks stellt klar, dass das staatliche Recht Vorrang hat. Neue Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger gibt es nur noch in Ausnahmefällen nach strenger Bedarfsprüfung. Es soll keine Doppelregelungen mehr geben. Aufgabe der Unfallversicherungsträger in diesem Bereich wird es zukünftig sein, mit "Branchenregeln" die staatlichen Gesetze und Vorschriften branchenspezifisch und praxisnah zu konkretisieren.

Gesetzliche Grundlagen der GDA

Die gesetzlichen Grundlagen der GDA und des Zusammenwirkens ihrer Träger sind seit November 2008 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und im Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) festgeschrieben.

  • Mit der GDA reagierte Deutschland auf europäische und internationale Richtlinien, Abkommen und Entwicklungen:

Mit der GDA erfüllte Deutschland eine zentrale Forderung der EU-Gemeinschaftsstrategie für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz 2007 - 2012. Um die Gemeinschaftsziele zu erreichen, sah die EU-Strategie die Entwicklung von nationalen Arbeitsschutzstrategien in den Mitgliedstaaten vor.

Nationale Arbeitsschutzkonferenz - Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz

Die zentralen Entscheidungen über die Planung, Koordinierung und Evaluierung der Umsetzung der GDA werden durch die NAK getroffen. Sie entwickelt konkrete gemeinsame Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder und leitet daraus in Abstimmung mit den Beteiligten gemeinsame Handlungsfelder und Eckpunkte für Arbeits- und Aktionsprogramme ab. Die NAK setzt sich aus jeweils drei stimmberechtigten Vertretern von Bund, Ländern und den Unfallversicherungsträgern zusammen. Sie wird beraten von je drei Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben wird die NAK organisatorisch und fachlich durch die Geschäftsstelle der NAK unterstützt, die nach § 20b ArbSchG bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) angesiedelt ist. Die Geschäftsstelle hat nach Vorgaben der NAK insbesondere Vorschläge für Arbeitsschutzziele und Handlungsfelder aufzubereiten, Ergebnisse von Arbeitsprogrammen auszuwerten, Daten zur Evaluierung zu erheben und auszuwerten, Sitzungen der NAK vorzubereiten, zu organisieren und zu protokollieren und die Zusammenarbeit der NAK mit ihren Gremien zu koordinieren.

Kontakt

Geschäftsstelle der Nationalen Arbeitsschutzkonferenz
c/o Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße  40-42
10317 Berlin

Telefon: 030 51548-4863
Fax: 030 51548-4135

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