Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA)

Der ASGA ist ein Beratungsgremium des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu allen Fragen des Arbeitsschutzgesetzes. Experten aus allen Bereichen des Arbeitsschutzes arbeiten hier an der Schaffung eines untergesetzlichen Regelwerks zusammen.

Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) hat seine Rechtsgrundlage im § 24a des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG).

Seine Aufgaben sind insbesondere, soweit hierfür kein anderer Ausschuss beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zuständig ist,

  • den Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu ermitteln,
  • Regeln und Erkenntnisse zu ermitteln, wie die in diesem Gesetz gestellten Anforderungen erfüllt werden können,
  • Empfehlungen zu Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit aufzustellen,
  • das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in allen Fragen des Arbeitsschutzes zu beraten und
  • die Arbeit mit den beratenden Arbeitsschutzausschüssen beim BMAS insbesondere nach § 18 Absatz 2 Nummer 5 ArbSchG (Ausschüsse beim BMAS) und die fachlichen Inhalte übergreifend zu koordinieren.

Der Ausschuss arbeitet daher eng mit den anderen Ausschüssen beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zusammen.

Zusammensetzung

Der ASGA wurde vom BMAS im August 2021 für eine Amtszeit bis 2025 berufen und hat 15 Mitglieder und Stellvertreter vonseiten der öffentlichen und privaten Arbeitgeber, Gewerkschaften, Landesbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und weiterer geeigneter Personen, insbesondere aus der Wissenschaft. Diese bringen Fachwissen und Belange ihrer jeweiligen Gruppierung ein und arbeiten ehrenamtlich (siehe Mitgliederverzeichnis unten).

Bei der konstituierenden Sitzung am 23. September 2021 wurden gewählt

  • zur Vorsitzenden Frau Prof. Dr.-Ing. Anke Kahl, Bergische Universität Wuppertal,
  • zu ihren Stellvertretern die Herren Markus Hofmann, DGB Bundesvorstand und Jens Dirk Wohlfeil, Arbeitgeberverband Gesamtmetall e.V.

Der ASGA bildet einen Steuerkreis, der aus der Vorsitzenden und ihren Stellvertretern sowie den Vertretungen der anderen Ausschüsse besteht, sowie einen Koordinierungskreis, dem jeweils eine Vertretung der Gruppierungen im ASGA angehört. Weiterhin kann er mit Zustimmung des BMAS zeitlich befristete Projektgruppen gründen (siehe unten).

Arbeitsweise

Der ASGA beschließt im Einvernehmen mit dem BMAS für die Dauer der Berufungsperiode ein Arbeitsprogramm. Der ASGA tagt zweimal im Jahr, um die gemeinsam beschlossenen Themen zu diskutieren, Arbeitsergebnisse festzuhalten und Beschlüsse zu fassen.

Der Koordinierungskreis trifft sich zweimal jährlich mind. sechs Wochen vor den Ausschuss-Sitzungen, um diese vorzubereiten. Er koordiniert die Arbeit des Ausschusses und unterstützt in Planungs- und Querschnittsaufgaben.

Der Steuerkreis hat die Aufgabe, die fachliche Zusammenarbeit der Ausschüsse beim BMAS zu organisieren und zu koordinieren. Er tagt ebenfalls zweimal im Jahr in Verbindung mit dem Koordinierungskreis des Ausschusses.

Die BAuA führt die Geschäfte des Ausschusses, des Koordinierungskreises und des Steuerkreises.

Aktuelles

Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA) traf sich am 15.und 16. September 2022 zu seiner 1. Sitzung in Berlin. Hierbei wurde u.a. das Arbeitsprogramm für die aktuelle Berufungsperiode sowie die Gründung von Projektgruppen beschlossen.

In der 2. Sitzung des ASGA am 19.04.2023 wurden die Mitglieder der Projektgruppe Gefährdungsbeurteilung berufen, die PG hat ihre Arbeit aufgenommen (siehe unten).

Die 3. ASGA-Sitzung fand am 27./28.09.2023 in Berlin statt. Hier wurde u.a. die Projektgruppe Psychische Belastungen gegründet und deren Mitglieder berufen. Ebenso konnte bereits die Projektskizze als Arbeitsgrundlage der PG beschlossen werden.

In der 4. Sitzung des ASGA am 25./26.04.2024 in Berlin berichtete der Leiter der PG Gefährdungsbeurteilung über die aktuellen Arbeiten zur Erstellung einer Technischen Regel zur Gefährdungsbeurteilung. Die Leiterin der PG Psychische Belastungen berichtete über das erste Treffen der PG in Magdeburg.

In dieser Sitzung hat der ASGA auch inhaltliche Eckpunkte zum Thema Unterweisungen konkretisiert, die in der Projektskizze zur geplanten Technischen Regel der PG Effiziente und zeitgemäße Unterweisungen aufgegriffen werden sollen.

Arbeitsprogramm

In der 1. Sitzung des ASGA am 15. und 16. September 2022 wurde das folgende Arbeitsprogramm beschlossen:

  • Gefährdungsbeurteilung

  • Psychische Belastungen
  • Effiziente und zeitgemäße Unterweisungen

  • Ortsflexible Bildschirmarbeit außerhalb von Arbeitsstätten

  • Auswirkungen des Klimawandels auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

Die nächsten Sitzungen finden wie folgt statt:

  • 03./04.06.2024 ASGA-Klausurtagung, Sankt Augustin
  • 13.06.2024 Koordinierungskreis- und Steuerkreissitzung, online
  • 18.-19.09.2024 5. ASGA-Sitzung, Berlin
  • 11.02.2025 Koordinierungs- und Steuerkreissitzung, Berlin
  • 09./10.04.2025 6. ASGA-Sitzung, Berlin
  • 17./18.09.2025 7. ASGA-Sitzung, Berlin

Downloads

Mitgliederverzeichnis des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA)

(PDF, 93 KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

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Geschäftsordnung des Ausschusses für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (ASGA)

(PDF, 381 KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm)

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Kontakt


ASGA - Ausschuss für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
Nöldnerstraße  40-42
10317 Berlin

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