Stellungnahme des ABAS "Kriterien zur Auswahl der PSA bei Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe"

Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat auf seiner Sitzung am 05.12.2011 die vom Unterausschuss 2 "Schutzmaßnahmen / Fragen der technischen Sicherheit" erarbeitete Stellungnahme "Kriterien zur Auswahl der PSA bei Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe" verabschiedet.

Die vorliegende Stellungnahme, die in Kooperation mit dem Fachbereich PSA der DGUV erstellt worden ist, beschreibt allgemeine Auswahlkriterien für Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bei Gefährdung durch biologische Arbeitsstoffe. Er baut auf dem Inhalt einschlägiger Technischer Regeln für Biologische Arbeitsstoffe sowie BG/GUV-Regeln und -Informationen auf. Weiterhin soll diese Zusammenfassung dabei behilflich sein, geeignete PSA für solche Arbeitsbereiche auszuwählen, zu denen im Regelwerk bisher keine konkreten Angaben vorhanden sind.

Hinweis: Die nachfolgende Stellungnahme stammt aus dem Jahr 2011. Die Inhalte der Stellungnahme sind veraltet. Auf der 54. ABAS-Sitzung am 16.11.2022 wurde beschlossen, dass die Stellungnahme zu überarbeiten ist.

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Stellungnahme des ABAS "Kriterien zur Auswahl der PSA bei Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe"


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