- Projektnummer: F 2544
- Projektdurchführung: Institut für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA), Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA)
- Status: Laufendes Projekt
- Geplantes Ende: 30. Juni 2029
Projektbeschreibung:
Diisocyanate können zu Atemwegs- und Hauterkrankungen führen. Diese Gruppe von Chemikalien ist eine wichtige Substanzklasse in der Industrie und findet in der Herstellung von polyurethanhaltigen Materialien (z. B. Lacke, Schaumstoffe) Verwendung. Die BAuA hat aufgrund der EU-weit dokumentierten beruflich bedingten Asthmafälle durch Diisocyanate und deren Inzidenz einen zusätzlichen Regulierungsbedarf für das Inverkehrbringen und Verwenden von Diisocyanaten gesehen, der die bestehenden chemikalien- und arbeitsschutzrechtlichen Regelungen ergänzt. Die daraufhin 2016 initiierte REACH-Beschränkung ist 2020 in Kraft getreten und enthält u. a. eine Schulungspflicht der Diisocyanat-Beschäftigten ab August 2023.
In einer prospektiven fünfjährigen Kohortenstudie soll in Betrieben mit Diisocyanat-Verwendung die Exposition gegenüber diesen Stoffen und das Auftreten von Atemwegserkrankungen unter den Beschränkungsmaßnahmen verfolgt werden. In der Machbarkeitsstudie (Projekt F2458) zeichnete sich ab, dass eine solche Studie durchführbar ist. Das Institut für Prävention und Arbeitsmedizin (IPA) leitet die nun daran anknüpfende Hauptstudie mit Unterstützung der BAuA und weiterer Kooperationspartner. Ziele der Studie sind die Erfassung der Inzidenz beruflich assoziierter Atemwegserkrankungen und von Lungenfunktionsveränderungen durch Diisocyanate, die Beschreibung der auftretenden Fälle, die Bestimmung der Exposition gegenüber Diisocyanaten, die Beschreibung einer Dosis-Wirkungs-Beziehung zwischen der Exposition und dem Auftreten dieser Erkrankungen und die systematische Wirksamkeitsprüfung der in der REACH-Beschränkung vorgegebenen Maßnahmen. Letzteres soll insbesondere durch eine clusterrandomisierte Interventionsstudie vor Eintritt der Schulungspflicht geprüft werden. Das Projekt bietet sowohl einen Baustein zur Evaluierung der von der BAuA initiierten Regelung als auch eine Grundlage für weitere Politikberatung bzgl. Diisocyanaten und anderen atemwegssensibilisierenden Stoffen.