Beschluss des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe
Die wesentlichen Merkmale des Beschlusses 604 finden sich nun im Anhang 3 "Labordiagnostische Untersuchung von Verdachtsproben" der TRBA 130 "Arbeitsschutzmaßnahmen in akuten biologischen Gefahrenlagen". Aussagen zur Milzbranddiagnostik finden sich darüber hinaus in der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biolgischen Arbeitsstoffen in Laboratorien".
Die Aufhebung des Beschlusses 604 wurde im GMBl. 2014, Nr. 3/4, S. 73 bekannt gemacht.