Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen
[BArbBl. 3/2004, S. 59 ff.]
Stand: 12.11.2003
Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.
Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.
Diese RAB 31 beschreibt Anforderungen an Inhalt und Form eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplans gemäß der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV).
Inhalt
- 1 Vorbemerkung
- 2 Anwendungsbereich
- 3 Anforderungen
- 3.1 Allgemeines
- 3.2 Inhaltliche Mindestanforderungen
- 3.3 Inhaltliche Empfehlungen
- 3.4 Form
- Anlage A Leitfaden zur Erstellung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzplänen
- Anlage B Beispiele
(Der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) hatte bei der Erstellung der RAB 31 vorgesehen, eine Anlage B mit Beispielen für Sicherheits- und Gesundheitsschutzpläne in die RAB aufzunehmen. Es war jedoch nicht möglich, Beispiele im Konsens aller an der Erarbeitung Beteiligter im ASGB zu entwickeln und zu beschließen. Der ASGB wird deshalb diese Beispiele nicht erstellen. Die Anlage B ist damit gegenstandslos.)
Die komplette RAB 31 "Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan" können Sie hier herunterladen.