Technische Regel für Arbeitsstätten
Ausgabe: November 2009
(GMBl 2009, S. 1619, zuletzt geändert GMBl 2022, S. 244)
Erste Änderung: Im Juni 2010 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2010, S. 751).
Zweite Änderung: Im April 2014 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2014, S. 284).
Dritte Änderung: Im Juli 2017 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2017, S. 399).
Vierte Änderung: Im Mai 2018 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2018, S. 472).
Fünfte Änderung: Im März 2022 wurden die Anforderungen an Türen im Verlauf von Fluchtwegen aus der ASR A1.7 in die ASR A2.3 überführt. Die vorgenommenen Änderungen sind in der Veröffentlichung des BMAS zur Gemeinsamen Bekanntmachung der Neufassung, Änderung und Aufhebung von ASR zum Themenkomplex der Flucht- und Verkehrswege (GMBl 2022, S. 213) ausführlich dargestellt und Hintergründe erläutert. Zudem wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2022, S. 244).
In den untenstehenden Dokumenten sind die entsprechenden Textpassagen markiert.