Branchenbezogene Gefährdungstabellen bei Vibrationen

Die Ermittlung von verwertbaren Beschleunigungsdaten zur Berechnung der Vibrationsbelastung ohne Messung kann sich in der Praxis als Problem erweisen. Nicht immer sind die geforderten Angaben zu Beschleunigungswerten in den Betriebsanleitungen der Maschinen und Geräte vorhanden bzw. die dort gefundenen Emissionswerte sind nicht zur Gefährdungsabschätzung verwendbar. Bei Hand-Arm-Vibrationen können u. U. die Korrekturfaktoren gemäß Anlage 1 der TRLV Vibrationen Teil 1 diesen Mangel beheben. Bei der Vielfalt der Maschinen und Geräte, deren Einsatzmöglichkeiten bei auch noch wechselnden Bedingungen ist es leicht vorstellbar, dass die im Einzelfall zutreffenden Immissionsangaben nicht immer zur Verfügung stehen - falls solche Werte bisher nicht ermittelt wurden, helfen auch Datenbanken oder andere Sammlungen nicht weiter. Dort liegen jedoch viele - mit hohem Messaufwand erhaltene - Immissionswerte vor, die über ihren jeweiligen Einzelfall hinaus auch in vergleichbaren Fällen zur Gefährdungsbeurteilung nutzbar sind. Indem (auf Kosten der Genauigkeit) über Immissionswerte auch unterschiedlicher Typen einer bestimmten Maschinen- oder Geräteart für gleiche oder ähnliche Tätigkeiten gemittelt wird, erhöht sich der Umfang vergleichbarer Fälle.

Die so entstandenen Gefährdungstabellen sind gemäß Abschnitt 4.2 TRLV Vibrationen Teil 1 Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung bei Ganzkörper-Vibrationen (GKV) und Hand-Arm-Vibrationen (HAV). Bei den in den Tabellen für die Maschinenarten angegebenen Beschleunigungswerten handelt es sich um

  • Immissionswerte unter typischen Betriebsbedingungen bei GKV gemäß Abschnitt 4.2.3 TRLV Vibrationen Teil 1
  • Korrekturfaktoren zur Verwendung von Emissionswerten bei HAV gemäß Abschnitt 4.2.4 TRLV Vibrationen Teil 1
  • orientierende Werte bei GKV gemäß Abschnitt 4.2.5 TRLV Vibrationen Teil 1
  • orientierende Werte bei HAV gemäß Abschnitt 4.2.5 TRLV Vibrationen Teil 1

Dem Anwender muss klar sein, dass die Tabellen nur so benutzt werden können, wie es in Abschnitt 4.2 TRLV Vibrationen Teil 1 beschriebenen ist. Insbesondere ist die Rangfolge des Vorgehens bei der Auswahl geeigneter Informationsquellen zu berücksichtigen (Abb. 1). Die Tabellenwerte können somit nur zur Gefährdungsbeurteilung dienen, falls keine genaueren Informationen vorliegen. Ob die hier aufgeführten Daten für die Gefährdungsbeurteilung verwendet werden können, hängt stets von den konkreten Arbeitsbedingungen vor Ort ab. Wenn Zweifel bestehen, ob der Expositionsgrenzwert oder der Auslösewert eingehalten oder überschritten ist, sollten Messungen g durchgeführt werden.

Abbildung 1: Rangfolge der Informationsquellen bei der Beurteilung der Gefährdung durch Vibrationen mit Einordnung der Gefährdungstabellen gemäß Teil 1 Ziffer 4.2 der TRLV Vibrationen

Downloads

Immissionswerte nur für Ganzkörper-Vibrationen (GKV)

(XLS, 832 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Download

Korrekturfaktoren zu Emissionswerten für Hand-Arm-Vibrationen (HAV)

(PDF, 83 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Download

Orientierungswerte für Ganzkörper-Vibrationen (GKV)

(XLS, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Download

Orientierungswerte für Hand-Arm-Vibrationen (HAV)

(XLS, 1 MB, Datei ist nicht barrierefrei)

Download

Vorgehen bei Gefährdungsbeurteilung Vibration

(PDF, 74 KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Download

Weitere Informationen