Technische Regel für Arbeitsstätten
Ausgabe: Juni 2010
(GMBl 2010, S. 751, zuletzt geändert GMBl 2024, S. 914)
Erste Änderung: Im April 2014 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2014, S. 288).
Zweite Änderung: Im Juli 2017 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2017, S. 402).
Vorab-Veröffentlichung Dezember 2021: Hinweis - Die Überarbeitung der ASR A4.4 "Unterkünfte" in Bezug auf Anforderungen an Gemeinschaftsunterkünften ist noch nicht abgeschlossen. Der geplante Anhang zur ASR A4.4 "Muster für die Dokumentation einer Unterbringung von Beschäftigten in Gemeinschaftsunterkünften" wird bereits zur Verfügung gestellt.
Dritte Änderung: Im März 2022 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2022, S. 212).
Vierte Änderung: Im November 2024 wurden in der ASR formale Änderungen vorgenommen (GMBl 2024, S. 914).
In den untenstehenden Dokumenten sind die entsprechenden Textpassagen markiert.
Die Richtlinien für die Unterkünfte ausländischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik Deutschland vom 29. März 1971 (BAnz. Nr. 63 vom 1. April 1971), in Kraft getreten am 1. April 1971, werden mit Wirkung vom 21. November 2014 aufgehoben.
Bekanntmachung: Veröffentlicht am Montag, 8. Dezember 2014 im BAnz. AT 08.12.2014 B4