Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach Röntgenverordnung

Ziel der Richtlinie ist es, eine bundeseinheitliche Durchführung der Prüfungen (im folgenden "Sachverständigenprüfung" genannt) nach dem § 4 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 5 und dem § 18 Nr. 4 der Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung - RöV) vom 8. Januar 1987 in der durch das Medizinproduktegesetz (MPG) geänderten Fassung sicherzustellen.

Sie behandelt somit die Durchführung von Sachverständigenprüfungen an medizinisch genutzten Röntgeneinrichtungen aller Art, die zum Teil auch dem Medizinprodukterecht unterliegen, und an nichtmedizinischen Röntgeneinrichtungen.

Diese Richtlinie berücksichtigt deshalb die geänderten Rahmenbedingungen, die sich insbesondere durch das Medizinproduktegesetz, das u. a. die Europäische Richtlinie über Medizinprodukte (93/42 EWG) in nationales Recht umsetzt, ergeben.

Bibliografische Angaben

Titel :  Richtlinie für Sachverständigenprüfungen nach Röntgenverordnung. Richtlinie für Prüfungen nach § 4 Abs. 1, § 4 Abs. 1a, § 18 Nr. 4, § 45 Abs. 3 Satz 3 und § 45a der Röntgenverordnung

8. Auflage .  Bremerhaven:  Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH, 1998. 
(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Regelwerk , Rw 13)

ISBN: 3-89701-169-7, Seiten:  136, Preis : 13,50 EUR, Papier

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