Fachkunde nach Röntgenverordnung

Die Fachkunde des Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten im Strahlenschutz ist im Rahmen des Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahrens nach §§ 3, 4 Röntgenverordnung (RöV) nachzuweisen. Der Nachweis der für den Strahlenschutz erforderlichen Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten ist auch im Rahmen seiner Bestellung zu erbringen (§ 13 Abs. 3 RöV).

Bibliografische Angaben

Titel :  Fachkunde nach Röntgenverordnung. Richtlinie; Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin, Zahnmedizin und bei der Anwendung von Röntgenstrahlen auf Tiere

6. Auflage .  Bremerhaven:  Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH, 1999. 
(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Regelwerk , Rw 11)

ISBN: 3-89429-108-7, Seiten:  52, Preis : 8,50 EUR, Papier

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