Fachkunde nach Röntgenverordnung
Richtlinie; Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin, Zahnmedizin und bei der Anwendung von Röntgenstrahlen auf Tiere
Die Fachkunde des Strahlenschutzverantwortlichen und Strahlenschutzbeauftragten im Strahlenschutz ist im Rahmen des Genehmigungs- bzw. Anzeigeverfahrens nach §§ 3, 4 Röntgenverordnung (RöV) nachzuweisen. Der Nachweis der für den Strahlenschutz erforderlichen Fachkunde des Strahlenschutzbeauftragten ist auch im Rahmen seiner Bestellung zu erbringen (§ 13 Abs. 3 RöV).
Bibliografische Angaben
Titel : Fachkunde nach Röntgenverordnung. Richtlinie; Fachkunde und Kenntnisse im Strahlenschutz für den Betrieb von Röntgeneinrichtungen in der Medizin, Zahnmedizin und bei der Anwendung von Röntgenstrahlen auf Tiere
6. Auflage .
Bremerhaven:
Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH, 1999.
(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Regelwerk
, Rw 11)
ISBN: 3-89429-108-7, Seiten: 52, Preis : 8,50 EUR, Papier
vergriffen