Gerätesicherheitsgesetz Persönliche Schutzausrüstung - PSA
Vorschriften und Hilfsmittel für Hersteller und Benutzer
Der vorliegende Bericht enthält eine Zusammenfassung der wesentlichen Vorschriften und ausgewählter Hilfsmittel, die für den Hersteller und/oder den Anwender von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) von Bedeutung sind. Darüber hinaus wendet sie sich an Behörden und Zertifizierungsstellen, die eine weitgehend vollständige Übersicht der Regelungen zu PSA suchen.
Die ersten 5 Abschnitte befassen sich mit den Anforderungen an die Beschaffenheit von PSA. Dieser Bereich ist weitgehend von Vorgaben der Europäischen Union bestimmt. Die EG-Richtlinie zum Inverkehrbringen von PSA trifft abschließende Regelungen, die in das deutsche Recht inhaltlich unverändert umgesetzt werden müssen. Diese Umsetzung ist mit der 8. Verordnung zum Gerätesicherheitsgesetz (8. GSGV) erfolgt. Neben den nationalen Vorschriften (Gerätesicherheitsgesetz - GSG, Allgemeine Verwaltungsvorschrift und 8. GSGV) ist hier auch die EG-Richtlinie abgedruckt, da die Verordnung unmittelbar Bezug auf die Richtlinie nimmt. Der PSA-Leitfaden ist von der Kommission der Europäischen Union erstellt worden und gibt Erläuterungen zur Auslegung der Richtlinie.
Die nächsten zwei Abschnitte beinhalten die Vorschriften zur Benutzung von PSA. Mit der Verabschiedung des Arbeitsschutzgesetzes im August 1996 ist die Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie der EG (89/391/EWG) in nationales Recht umgesetzt worden. Damit ist die Grundlage für die Umsetzung der Einzelrichtlinien für den Arbeitsschutz in deutsches Recht geschaffen worden. Die PSA-Benutzungsverordnung ist am 20. Dezember 1996 in Kraft getreten. Da sowohl das Gesetz als auch die Verordnung aus sich heraus ohne Kenntnis der Richtlinien anwendbar sind, wurde auf den Abdruck der Richtlinien verzichtet.
Im anschließenden Abschnitt sind die zugelassenen Stellen gemäß § 9 Abs. 2 GSG aufgelistet. Soweit die Stellen ein GS-Zeichen vergeben dürfen, ist dieses ebenfalls abgedruckt. Hierbei ist zu beachten, daß diese Liste laufend fortgeschrieben wird. Für eine vollständige aktuelle Liste ist es erforderlich, das Bundesarbeitsblatt nach der Ausgabe 10/1997 auf zusätzliche Bekanntmachungen zu verfolgen.
Der letzte Abschnitt enthält die Neubekanntmachung des GS-Zeichens durch das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung. Unter weitgehender Beibehaltung des optischen Erscheinungsbildes wurde das GS-Zeichen, vergleichbar zur CE-Kennzeichnung, mit einem Raster unterlegt. Darüber hinaus sind neue Festlegungen hinsichtlich des Identifikationszeichens getroffen worden.
Auf einen Abdruck des Normenverzeichnisses für PSA gemäß Art. 5 Abs. 4 der EG-Richtlinie zum Inverkehrbringen wurde hier verzichtet, da dieses einer häufigen Aktualisierung unterliegt. Ein vollständiges Verzeichnis erscheint jährlich im Bundesarbeitsblatt. Darüber hinaus wird der Abschnitt 1 "Harmonisierte Normen" in Abhängigkeit der Ratifizierung von Normen bei CEN bzw. der Listung von harmonisierten Normen im Amtsblatt der Europäischen Union laufend im Bundesarbeitsblatt fortgeschrieben.
Bibliografische Angaben
Titel : Gerätesicherheitsgesetz Persönliche Schutzausrüstung - PSA. Vorschriften und Hilfsmittel für Hersteller und Benutzer
1. Auflage .
Bremerhaven:
Wirtschaftsverlag NW Verlag für neue Wissenschaft GmbH, 1997.
(Schriftenreihe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: Regelwerk
, Rw 8)
ISBN: 3-89701-081-X, Seiten: 160, Papier
vergriffen