Hilfestellung zur Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid
Die Einstufung von bestimmten Formen von Titandioxid (TiO2) wurde am 18.02.2020 als vermutlich krebserzeugend beim Einatmen veröffentlicht. Es wurde die Gefahrenkategorie Carc. 2 mit dem Gefahrenhinweis H351 (Einatmen) "Kann vermutlich Krebs erzeugen (Einatmen)" in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/217 der Kommission (14. Anpassung an den technischen Fortschritt, ATP) zur Anpassung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) vergeben. Zusätzlich wurden Festlegungen für die Einstufung von Gemischen und Regelungen zur Kennzeichnung bestimmter titandioxidhaltiger Gemische mit EU spezifischen EUH-Sätzen getroffen. Die Regelungen gelten nach Ablauf einer achtzehnmonatigen Übergangsfrist ab dem 01.10.2021. Lieferanten können sie allerdings bereits jetzt auf freiwilliger Basis anwenden.
Bibliografische Angaben
Titel : Hilfestellung zur Einstufung und Kennzeichnung von Titandioxid.
2. Auflage .
Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2021.
(Helpdesk kompakt: CLP)
Seiten: 5, PDF-Datei , DOI: 10.21934/helpdeskkompakt:CLP20200724