Praxishilfen zur Anwendung der TRGS 300 - Sicherheitstechnik - Grundsätzliches

Für die Erstellung von Sicherheitsbetrachtungen ist es zwingend notwendig, das Gefahrenpotenzial der zu untersuchenden Anlage oder des zu untersuchenden Verfahrens zu ermitteln. Hierzu macht die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 300 "Sicherheitstechnik" detaillierte Angaben. Sie schlägt eine Methode zur Durchführung systematischer sicherheitstechnischer Betrachtungen von Anlagen, in denen Gefahrstoffe gehandhabt werden, vor. Mit ihrer Hilfe soll der Schutz von Beschäftigten beim Umgang mit Gefahrstoffen in Anlagen und Arbeitsverfahren mit technischen Arbeitsmitteln gewährleistet werden. In dieser Broschüre werden die gesetzliche Grundlage, der Inhalt und das Ziel der TRGS 300 erklärt. Insbesondere werden die Systematik der Vorgehensweise und die Arbeitsschritte für die Erstellung einer Sicherheitsbetrachtung aufgezeigt. Die Broschüre enthält Hinweise zu Beispielen, in denen die vollständige Anwendung der TRGS 300 demonstriert wird. Diese Broschüre soll dem Leser ein Instrument und eine Hilfe zur Anwendung der TRGS 300 "Sicherheitstechnik" geben. Sie wendet sich an Betreiber von Anlagen und Arbeitsverfahren, Ingenieurbüros, Sachverständige, Gutachter, Berater, Aufsichtsbehörden.

Hinweis:
Die TRGS 300 wurde aufgrund der Novellierung des Gefahrstoffrechts außer Kraft gesetzt. Des Weiteren wird in der Quartbroschüre nicht auf die Betriebssicherheitsverordnung eingegangen. Im Bericht zum Forschungsprojekt F 2100: Grundlagen für die Neukonzeption einer technischen Regel "Sicherheitstechnik" wird aber eine an das neue Gefahrstoffrecht und die Betriebssicherheitsverordnung angepasste Vorgehensweise zur Sicherheitsbetrachtung vorgeschlagen.

Bibliografische Angaben

Titel :  Praxishilfen zur Anwendung der TRGS 300 - Sicherheitstechnik - Grundsätzliches. 

Verfasst von:   Bock, F.-J.; Kühnreich, K.; Haverkamp, K.; Shahvardian, A.

1. Auflage . , 2004. 
(Quartbroschüre: Technik , T 29)

ISBN: 3-88261-427-7, Seiten:  19, Papier

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