Einzelarbeitsplätze: in fast allen Branchen und deutlich zunehmend
Analyse und Maßnahmen, Vorschriften
Im betrieblichen Bereich sind Unfälle an Maschinen oder infolge von Störungen an Anlagen sowie durch Ursachen, die mit der betrieblichen Umgebung zusammenhängen, trotz aller Bemühungen im Arbeitsschutz und in der Unfallforschung, nicht gänzlich auszuschließen. Gewöhnlich werden diese Unfälle oder auch ernsthafte, plötzlich auftretende Erkrankungen sofort bemerkt und Hilfsmaßnahmen unverzüglich eingeleitet. Diese Bedingungen sind nicht erfüllt für Personen an Arbeitsplätzen, die räumlich von anderen isoliert sind. Das kann in Ausnahmefällen auch für eine Arbeitsgruppe gelten, falls diese insgesamt, z.B. durch giftige Gase, gefährdet sein könnte. Sind solche isolierten Arbeitsplätze zudem mit einer bestimmten erhöhten Gefährdungsmöglichkeit für die dort beschäftigte Person verbunden, müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen getroffen werden. Arbeitsplätze, die diese Kriterien erfüllen, werden "Einzelarbeitsplätze" (EAP) genannt. Dem Untersuchungsergebnis nach kann man davon ausgehen, daß in der Bundesrepublik Deutschland ca. 40.000 nach den gesetzlichen Bestimmungen zu sichernde Einzelarbeitsplätze in den beschriebenen Wirtschaftszweigen existieren, von denen etwa ¾ in Betrieben mit 20 bis 199 Mitarbeitern angesiedelt sind. Bei einer sehr vorsichtigen Abschätzung vorhandener Einzelarbeitsplätze in den Kleinbetrieben mit bis zu 19 Mitarbeitern kann man von einer Größenordnung ausgehen, die bei ca. 90.000 Einzelarbeitsplätzen liegen dürfte.
Bibliografische Angaben
Titel : Einzelarbeitsplätze: in fast allen Branchen und deutlich zunehmend. Analyse und Maßnahmen, Vorschriften
1. Auflage .
Dortmund:
, 2000.
(Quartbroschüre: Technik
, T 8)
ISBN: 3-88261-305-X, Seiten: 14, Papier
vergriffen