Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Anzuwenden seit dem 29.12.2009 - Schon im Unternehmen umgesetzt?
Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit dem 29.12.2009 anzuwenden. Sie löst die bisherige Richtlinie 98/37/EG ab. In Deutschland ist die Maschinenrichtlinie im Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit der Maschinenverordnung (9. ProdSV) umgesetzt. Dieses Faltblatt behandelt die folgenden Fragen: Wer muss die Richtlinie anwenden? Welche Produktgruppen sind betroffen? Wie werden Maschinen definiert? Welche Änderungen enthält die neue Richtlinie?
Bibliografische Angaben
Titel: Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Anzuwenden seit dem 29.12.2009 - Schon im Unternehmen umgesetzt?
2. Auflage. Dortmund: , 2012. Seiten: 2, Projektnummer: F 2243, Papier, PDF-Datei
Artikelnummer: 2060