Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG

Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist seit dem 29.12.2009 anzuwenden. Sie löst die bisherige Richtlinie 98/37/EG ab. In Deutschland ist die Maschinenrichtlinie im Produktsicherheitsgesetz in Verbindung mit der Maschinenverordnung (9. ProdSV) umgesetzt. Dieses Faltblatt behandelt die folgenden Fragen: Wer muss die Richtlinie anwenden? Welche Produktgruppen sind betroffen? Wie werden Maschinen definiert? Welche Änderungen enthält die neue Richtlinie?

Bibliografische Angaben

Titel:  Die neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Anzuwenden seit dem 29.12.2009 - Schon im Unternehmen umgesetzt?

2. Auflage.  Dortmund: , 2012.  Seiten: 2, Projektnummer: F 2243, Papier, PDF-Datei

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Artikelnummer: 2060

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Forschungs­projekte

ProjektnummerF 2243 StatusAbgeschlossenes Projekt Entwicklung von Umsetzungshilfen zur Anwendung der neuen Maschinenrichtlinie

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