Liste der Berufskrankheiten
Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 19. Februar 2025
Am 1. April 2025 trat die Sechste Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) vom 19. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 50) in Kraft. In Anpassung an neue Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft wurde damit die Liste der Berufskrankheiten (Anlage 1 zur BKV) um die BK-Nummern 2117, 2118 und 4117 erweitert.
Zudem wird in §1 der Berufskrankheiten-Verordnung neu geregelt, dass bei der Entscheidung über das Vorliegen einer Berufskrankheit die veröffentlichten Ergebnisse der Beratungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirates Berufskrankheiten auf ihrem jeweils aktuellen Stand vorrangig zu berücksichtigen sind.
Bibliografische Angaben
Titel : Liste der Berufskrankheiten. Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Änderung der Berufskrankheiten-Verordnung vom 19. Februar 2025
6. Auflage . , 2025. Seiten: 4, PDF-Datei , DOI: 10.21934/baua:praxiskompakt20250310