Laserstrahlung - Eine Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung

Diese Handlungshilfe wurde vom Amt für Arbeitsschutz des Landes Hamburg gemeinsam mit der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro und Medienerzeugnisse (BG ETEM), der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), der Unfallkasse Nord (UK Nord), der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) sowie der Schweißtechnischen Lehr- und Versuchsanstalt Nord gGmbH (GSI SLV Nord) erarbeitet, um Betriebe bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen im Hinblick auf Gefährdungen durch Laserstrahlung zu unterstützen.

Hinweis: Die Erfüllung der Anforderungen der Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) können Arbeitgeber nur durch Anwendung der Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS) für sich in Anspruch nehmen (Vermutungswirkung).

Bibliografische Angaben

Titel:  Laserstrahlung - Eine Handlungshilfe für die Gefährdungsbeurteilung. 

1. Auflage.  Hamburg:  Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV), 2020.  Seiten: 60

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