SARS-CoV-2-Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen in deutschen Betrieben: Ergebnisse einer Befragung von Arbeitsschutzexpertinnen und -experten
Die Corona-Pandemie hat seit März 2020 erheblichen Einfluss auf das gesellschaftliche Leben und betrifft die gesamte Arbeitswelt. Im April 2020 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard veröffentlicht. Damit wurde ein branchenübergreifender und bundeseinheitlicher Mindeststandard für den betrieblichen Arbeitsschutz in Zeiten der Pandemie für alle Unternehmen und Beschäftigten geschaffen. Er wird durch die am 20. August 2020 in Kraft getretene SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel konkretisiert. In der Arbeitsschutzregel werden die Maßnahmenansätze aus dem Standard mit konkreteren Schutzmaßnahmen untersetzt.
Sie erläutert zentrale Begriffe des Infektionsschutzes für den Arbeitsschutz und präzisiert die Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung in der aktuellen pandemischen Lage. Des Weiteren sind für die Beschäftigten und Unternehmen Verordnungen, Vorschriften und Empfehlungen von Seiten der Länder, der Unfallversicherungsträger und der Behörden vor Ort relevant.
Im Rahmen des dieser Veröffentlichung zugrundeliegenden Forschungsprojekts wurde eine erste Evaluation der Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen in deutschen Betrieben vorgenommen. Die hier dargestellten ausgewählten Projektergebnisse sollen dazu dienen, den Umgang der Betriebe mit den Corona-Arbeitsschutzstandards einzuschätzen.
Bibliografische Angaben
Titel: SARS-CoV-2-Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen in deutschen Betrieben: Ergebnisse einer Befragung von Arbeitsschutzexpertinnen und -experten.
1. Auflage.
Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2021.
(baua: Fokus)
Seiten: 11, Projektnummer: F 2513, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fokus20210205