Arbeitsschutzpraxis von Kleinst- und Kleinbetrieben mit und ohne alternative Betreuung: Ergebnisse der GDA-Betriebsbefragung 2015
In Deutschland müssen sich alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gemäß dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG) sicherheitstechnisch und betriebsärztlich unterstützen lassen. Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigen können gemäß der Unfallverhütungsvorschrift "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (DGUV Vorschrift 2) dieser Verpflichtung über ein alternatives Betreuungsmodell nachkommen. Informationen darüber, ob und inwieweit sich die betriebliche Umsetzung von Arbeitsschutzanforderungen bei Kleinst- und Kleinbetrieben mit und ohne alternativer Betreuung unterscheidet, liefert die im Rahmen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) durchgeführte Betriebsbefragung 2015.
Bibliografische Angaben
Titel: Arbeitsschutzpraxis von Kleinst- und Kleinbetrieben mit und ohne alternative Betreuung: Ergebnisse der GDA-Betriebsbefragung 2015.
1. Auflage.
Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2019.
(baua: Fokus)
Seiten: 10, Projektnummer: F 2416, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fokus20190221