Wichtige Pflichten als Endanwender

Die neuen Handouts für Hersteller, Händler, Importeure und Endanwender des REACH-CLP-Biozid-Helpdesks geben Ihnen kurz und kompakt Informationen über Pflichten unter der REACH-Verordnung.

Als Endanwender verwenden Sie Stoffe oder Gemische für industrielle oder berufsmäßige Tätigkeiten. Sie liefern diese nicht an Kunden an einer nachfolgenden Position in der Lieferkette.

Auf einer Seite gibt Ihnen dieses Handout einen Überblick über die Pflichten von Endanwendern.

Bibliografische Angaben

Titel:  Wichtige Pflichten als Endanwender. REACH-CLP-Biozid Helpdesk

Verfasst von:  A. Knietsch, A. Ackmann

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2017. 
(baua: Fakten , REACH-CLP-Biozid Helpdesk 4)
Seiten: 1, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:fakten20170219

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