Implementation of operational integration management (BEM) - There is still a need to catch up

Obwohl die gesetzliche Regelung zum BEM bereits seit 2004 besteht, zeigt die vorliegende Auswertung der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018, dass nur rund 40 % der potenziell berechtigten Personen ein BEM-Angebot erhielten. Davon nahmen fast 70 % das Angebot an. In kleineren Betrieben, im Handwerk und im Dienstleistungsbereich wird das BEM den berechtigten Beschäftigten sogar seltener als 40 % angeboten. BEM ist in solchen Bereichen weiter verbreitet, in denen Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung durchgeführt werden, in denen anerkennend und unterstützend geführt wird und in denen das kollegiale Verhalten ausgeprägter ist.

Englische Übersetzung. Deutsche Originalversion verfügbar:
doi:10.21934/baua:fakten20201109

Bibliografische Angaben

Titel:  Implementation of operational integration management (BEM) - There is still a need to catch up. BIBB/BAuA-Factsheet 37

Verfasst von:  W. Wrage, A. Sikora, U. Wegewitz

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2021.  Seiten: 2, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:facts20210706

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