Ermittlung von Beurteilungswerten für Lichtschächte zur Versorgung von Arbeitsräumen mit ausreichendem Tageslicht

Lichtschächte haben die Aufgabe, Tageslicht in angrenzende Räume zu verteilen. Über Lichtschächte mit Tageslicht versorgte Arbeitsräume erhalten in erster Linie von den Wänden des Lichtschachtes reflektiertes Tageslicht.

Wie die Untersuchung zeigte, kann mit den zugrunde gelegten Randbedingungen an einem Arbeitsplatz in Fensternähe ein Tageslichtquotient von 2 % bei einem Verhältnis der Höhe zur Breite des Lichtschachtes von 1,2 erreicht werden. Damit kann nach ASR A3.4 davon ausgegangen werden, dass die Anforderung der Arbeitsstättenverordnung nach ausreichendem Tageslicht eingehalten wurde. Bei schlankeren Lichtschächten wurde der für den Arbeitsplatz geforderte Tageslichtquotient in Fensternähe nicht erreicht. Dennoch führt das alternativ zum Tageslichtquotienten am Arbeitsplatz anzuwendende Kriterium der ASR A3.4 zum Verhältnis der lichtdurchlässigen Fenster- zur Grundfläche ggf. auch in diesem Fall dazu, dass eine Vermutungswirkung hinsichtlich des Einhaltens der Anforderung der Arbeitsstättenverordnung nach ausreichendem Tageslicht eintritt. Um dieses sachlich nicht gerechtfertigte Eintreten der Vermutungswirkung abzustellen, wurde ein Vorschlag für die Einschränkung des Anwendungsbereichs des Kriteriums zum Verhältnis der lichtdurchlässigen Fenster- zur Grundfläche für den Fall der Verbauung durch Lichtschächte erarbeitet.

Bibliografische Angaben

Titel:  Ermittlung von Beurteilungswerten für Lichtschächte zur Versorgung von Arbeitsräumen mit ausreichendem Tageslicht. Wissenschaftliches Gutachten

Verfasst von:  R. Jakobiak

1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2024.  Seiten: 87, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:bericht20240118

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