Gefährliche Produkte (Ausgabe 01/2007)
Informationsdienst zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
Seit Inkrafttreten des neuen Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) ist es eine Aufgabe der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), die für die Marktüberwachung zuständige Behörde insbesondere dadurch zu unterstützen, dass sie die "festgestellten Mängel in der Beschaffenheit von Produkten wissenschaftlich auswertet und die zuständige Behörde ... regelmäßig über den Stand der Erkenntnisse unterrichtet" (§ 12 (4) GPSG).
Darüber hinaus wird die BAuA als sogenannte "beauftragte Stelle" im GPSG dazu ermächtigt, Anordnungen der zuständigen Behörde, "die unanfechtbar geworden sind oder deren sofortige Vollziehung angeordnet worden ist", öffentlich bekannt zu machen (§ 10 (1) GPSG), sowie der Öffentlichkeit "sonstige zur Verfügung stehende Informationen über von Verbraucherprodukten ausgehende Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Verwender" zugänglich zu machen (§ 10 (2) GPSG).
So ist dieser erste Informationsdienst des Jahres 2007 zugleich der erste öffentliche Informationsdienst und nicht mehr - wie in den vergangenen Jahren - nur für den Dienstgebrauch der Behörden bestimmt. Dieser Schritt wurde von allen Beteiligten als überfällig angesehen, steht ein Großteil der hier enthaltenen Daten doch via Internet allen Interessierten schon seit geraumer Zeit per Mausklick zur Verfügung.
Bibliografische Angaben
Titel: Gefährliche Produkte (Ausgabe 01/2007). Informationsdienst zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
1. Auflage.
Dortmund:
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2007.
ISBN: 978-3-88261-062-8, Seiten: 78, Papier, PDF-Datei