Rechtliche Anforderungen an den Datenschutz bei adaptiven Arbeitsassistenzsystemen
Adaptive Arbeitsassistenzsysteme sind durch zwei Entwicklungen gekennzeichnet: zum einen erlaubt der technische Fortschritt eine immer stärkere und diversifiziertere Anwendung in vielen Industriebereichen. Zum anderen wurde das Datenschutzrecht durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) europaweit auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt und setzt so einen neuen Rahmen für den Einsatz dieser Systeme. Beide Entwicklungen sind Anlass einer vertieften Befassung mit den datenschutzrechtlichen Anforderungen an den Einsatz von Arbeitsassistenzsystemen im Unternehmen. Dabei konnten folgende wesentliche Erkenntnisse gewonnen werden:
- Die mit dem Einsatz von adaptiven Assistenzsystemen einhergehende Verarbeitung von Beschäftigtendaten wird regelmäßig durch § 26 Abs. 1 BDSG-neu, Verarbeitung im Rahmen des Beschäftigtenverhältnisses, gedeckt sein.
- Der Einsatz von adaptiven Assistenzsystemen kann auch durch eine Kollektivvereinbarung geregelt werden.
- Die Einwilligung des Beschäftigten wird demgegenüber nur in Ausnahmefällen in Betracht kommen.
- Die jeweilige Datenverarbeitung muss für einen bestimmten Zweck im Interesse des Unternehmers erforderlich sein. Zweckänderungen sind in Grenzen durch die DSGVO zulässig. Das unspezifische Sammeln von Beschäftigtendaten im Rahmen einer gläsernen Fabrik ist demgegenüber nicht zulässig.
- Dem Beschäftigten stehen umfangreiche Betroffenenrechte zur Seite. Dazu zählen Informations- und Auskunftsansprüche, das Recht auf Berichtigung und Löschung und das Recht auf Datenportabilität. Grenzen dieser Ansprüche sind im Zusammenhang mit adaptiven Assistenzsystemen jedoch die Unternehmerinteressen, insb. Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.
- Die DSGVO verstärkt den technischen Datenschutz. Gerade auch bei adaptiven Assistenzsystemen ist daher zu prüfen, ob durch Technikgestaltung, datenschutzrechtliche Voreinstellungen und Anonymisierungs- oder Pseudonymisierungskonzepte der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten durch die Datenverarbeitung vermieden oder abgemildert werden kann.
Bibliografische Angaben
Titel: Rechtliche Anforderungen an den Datenschutz bei adaptiven Arbeitsassistenzsystemen.
1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2018. Seiten: 109, Projektnummer: F 2412, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:bericht20180820