Tageslichtnutzung und Sonnenschutzmaßnahmen an Büroarbeitsplätzen
Erarbeitung eines Informationsmaterials
Ausreichendes Tageslicht sowie eine gute Sichtverbindung nach außen sind für die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit bzw. Leistungsbereitschaft der Beschäftigten in Arbeitsstätten in Innenräumen von grundlegender Bedeutung. Dies ist wissenschaftlich belegt und findet Berücksichtigung im staatlichen wie im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk. Konkrete Anforderungen sind im untergesetzlichen und normativen Regelwerk zum Arbeitsschutz festgelegt. Tageslicht und Wärmeeintrag sind auch Gegenstand der gesetzlichen Anforderungen zur Gebäudegesamtenergieeffizienz. Eine effiziente Tageslichtnutzung bedarf immer auch eines effizienten Sonnenschutzes (Blend- und Wärmeschutz). Dabei müssen auch die Erfordernisse an eine Sichtverbindung nach außen Berücksichtigung finden. Dies wird möglich durch neue Tageslichttechniken einschließlich intelligenter Verglasungen. Hierbei sind die spektralen lichttechnischen Veränderungen zu berücksichtigen, damit das Tageslicht nicht unangemessen verändert wird.
In nahezu allen Arbeitsräumen werden heute Bildschirmgeräte genutzt. Tageslicht und Bildschirmarbeit waren früher ein Problem. Die heutige Bildschirmtechnik ist gegenüber auffallendem Licht relativ robust und erlaubt eine wesentlich bessere Tageslichtnutzung. Anforderungen an den Blendschutz bestehen aber nach wie vor.
Der Bericht vermittelt komprimiertes Wissen über die teilweise widersprüchlichen Anforderungen von Energieeffizienz und Arbeitsschutz sowie über die gegenwärtige Vielfalt an Sonnenschutzmaßnahmen.
Bibliografische Angaben
Titel: Tageslichtnutzung und Sonnenschutzmaßnahmen an Büroarbeitsplätzen. Erarbeitung eines Informationsmaterials
1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2015. Seiten: 97, Projektnummer: F 2122, PDF-Datei