Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in der betrieblichen Praxis

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, die Arbeit so zu gestalten, dass Gefährdungen für die Gesundheit möglichst vermieden werden. Dabei sind auch Gefährdungen durch die psychische Belastung der Arbeit zu berücksichtigen. In einem Feldforschungsprojekt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde untersucht, wie dies in der betrieblichen Praxis konkret erfolgt, aber auch, welche Schwierigkeiten dabei erfahren werden. Es zeigte sich, dass psychosoziale Risiken komplexe Beurteilungs- und Gestaltungsprobleme sind, die mit den im betrieblichen Arbeitsschutz vertrauten Verfahrensweisen nicht ohne weiteres lösbar sind.

Bibliografische Angaben

Titel:  Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in der betrieblichen Praxis. Erkenntnisse und Schlussfolgerungen aus einem Feldforschungsprojekt

Verfasst von:  D. Beck, K. Schuller

in: baua: Bericht kompakt 1. Auflage.  Dortmund:  Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2020.  Seiten: 3, Projektnummer: F 2358, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:berichtkompakt20200115

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ProjektnummerF 2358 StatusAbgeschlossenes Projekt Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung in der betrieblichen Praxis

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