Expositionen bei der Bekämpfung des Eichenprozessionspinners
Vergleichende Untersuchung von Arbeitnehmern und Dritten bei Einsatz von Sprühanwendungen
Biozidprodukte, mit denen der Eichenprozessionsspinner (EPS) chemisch oder biologisch bekämpft werden soll, sind nach Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) zulassungspflichtig. Die Zulassung nach der Biozid-Verordnung ist für Bekämpfungen des EPS, die zum Schutz von Menschen und Tieren erfolgen erforderlich. Das Zulassungsverfahren dieser Produkte bewertet die verschiedenen Möglichkeiten der Exposition bei der Sprühanwendung dieser Mittel. Im Rahmen eines Projekts hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) wissenschaftliche Grundlagen für die Bewertung dieser Insektizide geschaffen.
Bibliografische Angaben
Titel: Expositionen bei der Bekämpfung des Eichenprozessionspinners. Vergleichende Untersuchung von Arbeitnehmern und Dritten bei Einsatz von Sprühanwendungen
in: baua: Bericht kompakt 1. Auflage. Dortmund: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, 2019. Seiten: 3, Projektnummer: F 2343, PDF-Datei, DOI: 10.21934/baua:berichtkompakt20190311