Holzschutzmittel - Expositionsabschätzungen für den beruflichen Anwender aus Sicht der Bewertungsstelle Arbeitsschutz
Holzschutzmittel unterliegen als Biozidprodukte gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (Biozid-Verordnung) einer Zulassungspflicht. Im Zulassungsverfahren ermittelt der Fachbereich 4 "Gefahrstoffe und biologische Arbeitsstoffe" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) das gesundheitliche Risiko für den professionellen Anwender; dazu wird die Exposition der Beschäftigten bei der Anwendung des Produktes abgeschätzt. Diese Veröffentlichung beschreibt das behördliche Vorgehen zur Expositionsabschätzung im Rahmen einer Zulassung, wenn der Antragsteller keine geeigneten spezifischen Messdaten für ein Applikationsverfahren vorlegt. Zur Expositionsermittlung dienen dann Modelle und Annahmen, die unter den europäischen Mitgliedstaaten abgestimmt und in Form von Leitfäden und Expertenempfehlungen verfügbar sind. Dieses Vorgehen ist notwendig, um eine Gleichbehandlung von Antragstellern zu ermöglichen. Die hier dargestellte Vorgehensweise schafft die Voraussetzung für eine transparente und nachvollziehbare Expositionsbewertung und gibt zudem eine Hilfestellung zur Erstellung der Unterlagen für das Zulassungsverfahren. Antragsteller oder Industrieverbände können die Datenlage durch systematische Studien verbessern, bei deren Planung der Fachbereich 4 der BAuA seine Unterstützung anbietet.
Dieser Artikel ist in der Zeitschrift "Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft", Volume 74, Nr. 5, S. 192-200 (www.gefahrstoffe.de) erschienen.
Bibliografische Angaben
Titel : Holzschutzmittel - Expositionsabschätzungen für den beruflichen Anwender aus Sicht der Bewertungsstelle Arbeitsschutz.
in: Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Volume 74, Nr. 5, 2014. Seiten: 192-200, PDF-Datei