Die neue Europäische Maschinenverordnung
Die neue Europäische Maschinenverordnung ist ab dem 20.1.2027 für das Inverkehrbringen von Maschinen auf dem Markt des Europäischen Wirtschaftsraumes anzuwenden. Sie ersetzt die Europäische Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Der folgende Beitrag beschreibt den Werdegang der neuen Maschinenverordnung und gibt einen Überblick über wesentliche Änderungen. Der Focus der Autoren liegt auf den insbesondere für die Wirtschaftsakteure wichtigen Änderungen im Anwendungsbereich, den Änderungen in Bezug auf die Konformitätsbewertung für Produkte mit erhöhtem Risikopotenzial des bisherigen Anhangs IV und wesentlichen Änderungen bei den Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, die bei Konstruktion und Bau von Maschinen zu beachten sind.
Der Beitrag ist in der Zeitschrift Arbeitsschutz in Recht und Praxis (ARP), Heft 11/2023 des Verlages C.H.BECK erschienen.