Vorschriften und Regeln zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung
Ergebnisse einer Bestandsaufnahme
Im Beitrag werden Ergebnisse einer Bestandsaufnahme von Vorschriften und Regeln zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung referiert. In die Bestandsaufnahme eingeschlossen wurden sowohl staatliche als auch DGUV-Vorschriften und -Regeln des Arbeitsschutzes. Die Bestandsaufnahme zeigt, dass die Berücksichtigung psychischer Belastung nicht nur im Arbeitsschutzgesetz, sondern mittlerweile auch in einer ganzen Reihe von weiteren Arbeitsschutzvorschriften und -regeln gefordert wird, explizit in der Arbeitsstättenverordnung, in der Betriebssicherheitsverordnung und in der Biostoffverordnung. Sie macht allerdings auch Lücken und Inkongruenzen deutlich, die einen Weiterentwicklungs- und Koordinierungsbedarf anzeigen. So mangelt es zum einen an Einheitlichkeit, insbesondere in Bezug auf die Definition und Verwendung zentraler Begriffe sowie in Bezug auf Anforderungen an die Gefährdungsermittlung und -beurteilung. Kritisch zu konstatieren ist zum anderen, dass Gefährdungen durch psychische Belastung, die mit Interaktions- und Emotionsarbeit und mit sozialen Beziehungen bei der Arbeit im Zusammenhang stehen, im Vorschriften- und Regelwerk bislang kaum reflektiert werden.
Dieser Artikel ist im Journal "sicher ist sicher", Volume 74, Nr. 1, S. 6-10 erschienen.
Bibliografische Angaben
Titel: Vorschriften und Regeln zur Berücksichtigung psychischer Belastung in der Gefährdungsbeurteilung. Ergebnisse einer Bestandsaufnahme
in: sicher ist sicher, Volume 74, Nr. 1, 2023. Seiten: 6-10, Projektnummer: F 2498, DOI: 10.37307/j.2199-7349.2023.01.04