Sichere Maschinen mit - oder trotz - künstlicher Intelligenz
Die Europäische Kommission hat im April nicht nur einen Vorschlag für eine Verordnung zur künstlichen Intelligenz vorgelegt, sondern auch einen Vorschlag für eine Verordnung über Maschinenprodukte mit rechtlich verbindlichen Rahmenbedingungen für die Verwendung künstlicher Intelligenz, welche die Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG ablösen soll. Ob diese Rahmenbedingungen vollständige, klare und verifizierbare Anforderungen dafür enthalten, in welchen Fällen und unter welchen Voraussetzungen sicherheitsrelevante Funktionen einer Maschine von Methoden der künstlichen Intelligenz beeinflusst oder automatisiert ausgeführt werden dürfen, muss nun geprüft werden. Dieser Artikel will hierzu einige Hinweise und Anregungen liefern.
Der Beitrag ist im Heft 6/2021 der im Verlag C.H.BECK erscheinenden Zeitschrift "Arbeitsschutz in Recht und Praxis" (ARP), S. 188-192 veröffentlicht worden.
Die Kommission Arbeitsschutz und Normung (KAN) hat diesen Artikel zudem ins Englische übersetzt:
Safe machines with - or despite - artificial intelligence (PDF, 142 KB)
Bibliografische Angaben
Titel : Sichere Maschinen mit - oder trotz - künstlicher Intelligenz.
in: Arbeitsschutz in Recht und Praxis, Volume 2, Ausgabe 6, 2021. Seiten: 188-192, Projektnummer : F 2497