Biologische Arbeitsstoffe: Einstufung auf EU-Ebene überarbeitet
Die Richtlinie 2000/54/EG legt Grundlagen zum Schutz Beschäftigter vor Biostoffen, z. B. Bakterien und Viren, in der EU fest. Seit ihrer Veröffentlichung im Jahr 2000 hat sich der Stand von Wissenschaft und Technik insbesondere zur Einstufung von Biostoffen weiterentwickelt, u. a. durch Entdeckung neuer Biostoffe und neuer Erkenntnisse in der Taxonomie. Deshalb wurde die Richtlinie 2000/54/EG in ihren Anhängen durch die Richtlinie (EU) 2019/1833 erweitert und aktualisiert. Die in Deutschland geltenden Einstufungen wurden bei der Erarbeitung der Richtlinie (EU) 2019/1833 berücksichtigt.
Dieser Artikel ist im Journal "sicher ist sicher", Volume 71, Nr. 3, S. 126-131 erschienen.