Exposition gegenüber Abgasen von Dieselmotoren in Abstellbereichen für Fahrzeuge von Feuerwehren und Rettungsdiensten
Vergleichende Betrachtung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
In Abstellbereichen für Fahrzeuge von Feuerwehren und Rettungsdiensten können die Beschäftigten gegenüber Dieselrußpartikeln und gasförmigen Abgaskomponenten exponiert sein. Entsprechend der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 554 sind als technische Schutzmaßnahmen schadstoffarme Motoren und Abgasnachbehandlung sowie Raumlufttechnik und die Abgaserfassung unmittelbar am Auspuff einzusetzen, um die Belastungen möglichst niedrig zu halten. Da die Abstellbereiche und die Fahrzeugflotte sehr unterschiedlich sein können, wurden vergleichende Messungen zur Wirksamkeit dieser Schutzmaßnahmen durchgeführt. Dabei zeigte sich, dass die Belastungen durch krebserzeugende Dieselrußpartikel mit fortschreitender Entwicklung der Motoren und der Abgasnachbehandlung abnehmen. Für die Stickoxide, insbesondere Stickstoffmonoxid, ergab sich eine gegenläufige Tendenz. Die aufsteckbare mitfahrende Absaugvorrichtung erwies sich als die wirksamste technische Schutzmaßnahme. Dadurch werden gleichermaßen die bei älteren Fahrzeugen dominierenden Dieselrußpartikel sowie die bei neueren Fahrzeugen relevanten Stickoxide erfasst.
Dieser Artikel ist in der Zeitschrift "Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft", Volume 77, Nr. 11-12, S. 473-477 (www.gefahrstoffe.de) erschienen.
Bibliografische Angaben
Titel: Exposition gegenüber Abgasen von Dieselmotoren in Abstellbereichen für Fahrzeuge von Feuerwehren und Rettungsdiensten. Vergleichende Betrachtung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen
in: Gefahrstoffe - Reinhaltung der Luft, Volume 77, Nr. 11-12, 2017. Seiten: 473-477, Projektnummer: F 2307, PDF-Datei