Aktive Gefährdungsvermeidung bei psychischer Belastung - Möglichkeiten und Grenzen betrieblichen Handelns
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, dafür Sorge zu tragen, dass Gefährdungen durch die psychische Belastung der Arbeit erkannt und zielgerichtete Anstrengungen zu ihrer Reduzierung unternommen werden. Mit dem Ziel, das Wissen über diesbezügliche Möglichkeiten und Grenzen betrieblichen Handelns auszubauen, wurden in einem Feldforschungsprojekt Vorgehensweisen und Erfahrungen betrieblicher Akteure exploriert.
Dieser Artikel ist im Journal "Prävention und Gesundheitsförderung" (2017) erschienen.
Bibliografische Angaben
Titel : Aktive Gefährdungsvermeidung bei psychischer Belastung - Möglichkeiten und Grenzen betrieblichen Handelns.
in: Prävention und Gesundheitsförderung, Volume 12, Ausgabe 4, 2017. Seiten: 302-310, Projektnummer : F 2358, PDF-Datei , DOI: 10.1007/s11553-017-0615-0