BAuA veröffentlicht Übersicht zu vorliegenden Instrumenten zur Gefährdungsbeurteilung in der professionellen Pflege
Jede Arbeitgeberin und jeder Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, für jeden Arbeitsplatz eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Eine Recherche, Online-Abfrage sowie Diskussion mit Arbeitsschutzakteuren aus Bund, Ländern und der Unfallversicherungsträger im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) hat gezeigt, dass das Angebot an entsprechenden Instrumenten für die professionelle Pflege umfangreich ist. Ein Kompaktbericht der BAuA bietet einen Überblick.
- Datum 15. August 2023
Die Konzertierte Aktion Pflege (KAP) verfolgt das Ziel, den Arbeitsalltag und die Arbeitsbedingungen professionell Pflegender zu verbessern und die Ausbildung in der Pflege zu stärken. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) eine Übersicht zu vorliegenden Instrumenten zur Gefährdungsbeurteilung erarbeitet und veröffentlicht.
Insgesamt wurden 19 Instrumente von den Präventionsdiensten der Unfallversicherungsträger, der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, den Arbeitsschutzverwaltungen der Länder und der BAuA ermittelt. Diese sind sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Alten- und Krankenpflege anwendbar und mehrheitlich auch für Kleinbetriebe geeignet.
Gut die Hälfte der Instrumente verfolgt das Ziel der Maßnahmenumsetzung und -implementierung. Die Qualitäts- und Wirkungskontrolle haben rund 40 Prozent der gemeldeten Unterstützungsinstrumente zum Ziel.
Insgesamt wird das Angebot an Instrumenten zur Gefährdungsbeurteilung in der professionellen Pflege als ausreichend bewertet. Kritisch wurden vor allem die Komplexität und schwierige Anwendung sowie der zum Teil fehlende Praxisbezug, der schwierige Zugang zu manchen Instrumenten oder die geringe Bekanntheit des Angebots bei den Zielgruppen gesehen. Hier besteht Weiterentwicklungsbedarf.