Faktenblatt der BAuA beleuchtet Gesundheitssituation von ambulant Pflegenden
Ein neues Faktenblatt der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) nimmt die Gesundheitssituation ambulant Pflegender in Deutschland in den Blick. Als Basis dient eine Befragung von knapp 1.000 Pflegenden im ambulanten Bereich aus dem Jahr 2022.
- Datum 24. Juli 2023
Pflegende im ambulanten Bereich sind häufig hohen körperlichen und psychischen Anforderungen ausgesetzt. Dies kann sich langfristig negativ auf die Gesundheit der Beschäftigten auswirken. Wie es um die Gesundheitssituation ambulant Pflegender steht, beleuchtet das neue Faktenblatt "Ambulant Pflegende in Deutschland: erschöpft, aber präsent" der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA).
Hierin wird unter anderem berichtet, dass sich 38 Prozent der Befragten häufig durch Kreuzschmerzen beeinträchtigt fühlen, gefolgt von Kopf- (33 Prozent) und Muskelschmerzen (29 Prozent). Zudem geht daraus hervor, dass ambulant Pflegende verstärkt Burnout-Symptome wie körperliche Erschöpfung (43 Prozent), emotionale Erschöpfung (45 Prozent) sowie Ausgelaugtsein (44 Prozent) erleben.
Die befragten ambulant Pflegenden gaben an, durchschnittlich zehn Tage pro Jahr krankgemeldet zu sein. Damit liegen sie leicht unter dem Durchschnitt der Arbeitnehmenden im Jahr 2021 (11,2 Tage; Statistisches Bundesamt, 2021). Allerdings berichten neun Prozent, "immer" krank zur Arbeit zu gehen; 24 Prozent tun dies "oft" und 25 Prozent der Befragten gehen "manchmal" trotz Erkrankung arbeiten.
Ambulant Pflegende sind hinsichtlich der genannten Aspekten gesundheitlich stärker beeinträchtigt als Beschäftigte anderer Berufe bzw. die Allgemeinbevölkerung. Betriebliche und persönliche Maßnahmen - etwa die Implementierung von Springerpools oder die konsequente Umsetzung von Schulungen zu rückengerechtem Arbeiten - können zu einer Verbesserung beitragen. Unerlässlich für die Sicherheit und Gesundheit ambulant Pflegender sind darüber hinaus jedoch auch Änderungen von Rahmenbedingungen, die Modalitäten der Leistungserbringung betreffen und sich damit unmittelbar auf die Tätigkeit der Pflegenden auswirken.