Förderung der Forschung zur Gesundheit in der Arbeitswelt

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat gemeinsam mit der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ein Forschungs­förderprogramm ins Leben gerufen, um Strukturen im Bereich der Forschung zur Gesundheit bei der Arbeit zu stärken. Mit der Förderrichtlinie zur "Förderung der Forschung und Lehre zur Gesundheit in der Arbeitswelt" (FoGA) sollen Forschungsprojekte, wissenschaftliche Nachwuchsgruppen an Hochschulen oder außeruniversitären Forschungs­institutionen sowie Stiftungsprofessuren gefördert werden.

  • Datum 22. Dezember 2022

Das FoGA-Programm zielt darauf ab,

  • die Leistungsfähigkeit der Forschung zu Gesundheit in der Arbeitswelt der Zukunft zu stärken,
  • wissenschaftliche Erkenntnisse und bedeutsames Wissen zur Gesundheit in der Arbeitswelt zu generieren,
  • die Evidenzgrundlage für gute Politik sicherzustellen,
  • nachhaltige Forschungsstrukturen aufzubauen und zu entwickeln, insbesondere durch Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, sowie
  • die Bedeutung des Themas für andere wichtige Bereiche - z. B. Berufskrankheiten, mobile Arbeit, Arbeits- und Gesundheitsschutz in Kleinbetrieben - aufzuzeigen.

Die Förderung erstreckt sich auf fünf Handlungsfelder:

  • Aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine bessere Vernetzung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention
  • Prävention im Betrieb - das betriebsärztliche Handeln weiterentwickeln
  • Präventive Erwerbsverlaufsgestaltung unter Berücksichtigung der Vulnerabilität verschiedener Personengruppen und der Vielfalt der Erwerbsbevölkerung
  • Flexibilisierung der Arbeitswelt - Chancen nutzen, Risiken vermeiden
  • Mit dem Wandel Schritt halten - die wissenschaftliche Methodik fortentwickeln.

Die zu fördernden Projekte, Nachwuchsgruppen und Professuren sollen sich auf die Themen Primär-, Sekundär- oder Tertiärprävention beziehen, zur Sicherstellung des aktuellen und zukünftigen Bedarfs an arbeitsbezogener Forschungskompetenz in den fünf Handlungsfeldern beitragen und das Wissenschaftssystem nachhaltig stärken. Die geförderte Laufzeit beträgt in der Regel drei Jahre für Projekte und Nachwuchsgruppen bzw. fünf Jahre für Stiftungsprofessuren.

Rechtliche Grundlage des FoGA-Programms sind eine im Oktober 2022 veröffentlichte Förderrichtlinie des BMAS sowie sukzessiv ausgeschriebene Förderbekanntmachungen. Im Rahmen der aktuellen Bekanntmachung werden ab der zweiten Jahreshälfte 2023 Projekte, Nachwuchsgruppen und Professuren gefördert, die einen Beitrag zu den Handlungsfeldern "Aus der COVID-19-Pandemie lernen für eine zukünftig bessere Vernetzung von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention" und "Prävention im Betrieb - das betriebsärztliche Handeln weiterentwickeln" leisten.

Interessenbekundungen können im Rahmen der laufenden Bekanntmachung bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden.

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