Produktrückrufe clever organisieren

Über 400-mal mussten im vergangenen Jahr Produkte zurückgerufen werden, weil von ihnen Sicherheits­risiken ausgingen. In der Verantwortung stehen dabei die Hersteller und der Handel. Wie Rückrufe rechts­sicher und effektiv organisiert werden können, zeigt ein neues Faltblatt der BAuA.

  • Datum 21. Mai 2021

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) schreibt vor, dass Produkte nur dann auf den europäischen Binnenmarkt gelangen dürfen, wenn sie bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Nicht selten wird ein Sicherheitsrisiko aber erst bekannt, wenn das Produkt bereits auf dem Markt ist. Dann sind Hersteller, Einführer und Händler nach § 6 ProdSG verpflichtet, dieses Sicherheitsrisiko zu beseitigen.

Neben anderen Maßnahmen sieht das ProdSG als letztes Mittel den Rückruf von Produkten vor. Wie dieser zu organisieren und was dabei zu beachten ist, zeigt die neue baua: Praxis kompakt "Produktrückrufe - Anforderungen und Ablauf". Sie richtet sich an Hersteller, Einführer und Händler, die Produkte hier auf den Markt bringen.

Das Faltblatt zeigt am Beispiel einer Stoffpuppe, wie ein gut organisierter Rückrufprozess ablaufen sollte. Dabei werden die einzelnen Handlungsschritte, von der Risikoermittlung bis zur Umsetzung von Maßnahmen, kompakt dargestellt.

Muss ein Produkt zurückgerufen werden, ist in der Regel Eile geboten. Aber auch dann sollte planvoll gehandelt werden. Die Broschüre thematisiert deshalb auch, wie wichtig ein vorab entwickeltes Rückrufmanagement ist und welche Punkte in einem Rückrufplan berücksichtigt werden sollten.

Schließlich werden Hinweise auf die vorgeschriebenen Meldewege sowie die Zuständigkeiten und die Angebote der Marktüberwachungsbehörden gegeben. baua: Praxis kompakt. Produktrückrufe - Anforderungen und Ablauf gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8855936.

Publikationen

Produktrückrufe - Anforderungen und Ablauf

baua: Praxis kompakt 2024

Nach der europäischen Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation - GPSR) dürfen Produkte nur dann auf den Binnenmarkt gelangen, wenn sie bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen. Nicht selten wird ein Sicherheitsrisiko aber erst bekannt, …

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