Vorschläge für Breiten von Verkehrs- und Flucht­wegen in Arbeits­stätten

Ein neuer baua: Fokus erläutert Vorschläge, um die Arbeits­stätten­regeln für Verkehrs- und Flucht­wege fort­zuschreiben. Sie beruhen auf den Ergeb­nissen eines Fachg­utachtens zu Fluchtweg­breiten in Arbeits­stätten.

  • Datum 8. Dezember 2020

Der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) prüft zurzeit, wie die Arbeitsstättenregel ASR A2.3, die unter anderem Abmessungen von Fluchtwegen vorgibt, und die Arbeitsstättenregel ASR A1.8, die sich mit Verkehrswegen befasst, aktualisiert werden können. Dabei sollen beispielsweise Praxisfragen zu Fluchtwegbreiten und zurzeit bestehende Unterschiede zum Bauordnungsrecht berücksichtigt werden.

Vorschläge für Verkehrs- und Fluchtwegbreiten für die Fortschreibung der ASR A1.8 und ASR A2.3 enthält der gleichnamige baua: Fokus, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat. Die Vorschläge beruhen auf den Ergebnissen des Fachgutachtens "Fluchtwege in Arbeitsstätten - Einfluss von Wegbreite, Treppen, Türen und Einengungen auf die Entfluchtung".

Daraus lassen sich Vorschläge für die Weiterentwicklung der Regelungen zu Verkehrswegen, Fluchtwegen und Türen in der ASR A1.8, ASR A2.3 und ASR A1.7 ableiten. Zudem können damit auch die bislang bestehenden Unterschiede zum Bauordnungsrecht aufgelöst und Unsicherheiten und Missverständnisse in der praktischen Umsetzung geklärt werden.

Die in der Praxis bewährten Werte sollen beibehalten werden. Dabei sollte die bisherige "Dominanz" der Regelungen der ASR A2.3 zu Fluchtwegen verringert werden, damit bei Bauplanung, Neubau und Umbau von Arbeitsstätten die Aspekte von Verkehrswegen entsprechend den beabsichtigten Nutzungen sowie die Aspekte der Barrierefreiheit nach ASR V3a.2 gleichermaßen berücksichtigt werden. Auf diese Verknüpfung von Anforderungen aus verschiedenen Perspektiven sollte durch entsprechende Verweise in den vier Arbeitsstättenregeln hingewiesen werden.

Für horizontale Verkehrswege und Fluchtwege wird empfohlen, die in der Praxis bewährten Werte beizubehalten. Ebenso sollte für Türen in der ASR A1.7 der bisherige Bezug auf die Breite von Fluchtwegen gemäß ASR A2.3 beibehalten werden. Die vorgeschlagenen Werte für die Mindestbreite von Türen im Verlauf von Fluchtwegen für Personenzahlen bis 100 Personen sollten nur der Bewertung von Fluchtwegen insbesondere im Bestand dienen. Bei Neubau oder erheblichen Umbaumaßnahmen erscheint es sinnvoll, lichte Türbreiten unter 0,90 m zu vermeiden.

Die vorgeschlagenen Werte bewegen sich stets innerhalb des bisherigen Sicherheitsniveaus und bieten insbesondere mehr Zwischenwerte, um Randbedingungen genauer zu berücksichtigen.

Den baua: Fokus "Vorschläge für Verkehrs- und Fluchtwegbreiten für die Fortschreibung der ASR A1.8 und ASR A2.3" gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8850816.

Publikation

Vorschläge für Verkehrs- und Fluchtweg­breiten für die Fort­schreibung der ASR A1.8 und ASR A2.3

baua: Fokus 2020

Die Bemessung von Verkehrs- und Fluchtwegen in Arbeitsstätten wird in Deutschland über die Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A1.8 "Verkehrswege" und ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge" geregelt. Dabei stammen die dort enthaltenen Anforderungen z. T. noch aus früheren Richtlinien. Der …

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