REACH Info Erzeugnisse grundlegend aktualisiert

Hersteller, Importeure und Lieferanten von Erzeugnissen können Verpflichtungen durch die REACH-Verordnung haben. REACH Info Erzeugnisse klärt auf.

  • Datum 31. August 2020

Das europäische Chemikalienrecht REACH unterscheidet zwischen Stoffen und Gemischen auf der einen und Erzeugnissen auf der anderen Seite. Die wesentlichen Regelungen im Rahmen der Verordnung beziehen sich auf Stoffe und Gemische, aber auch Produzenten und Händler von Erzeugnissen haben Pflichten zu erfüllen. Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert mit der aktualisierten Broschüre REACH-Info "Erzeugnisse - Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler" Unternehmen und Händler, die Erzeugnisse im Rahmen der REACH-Verordnung produzieren, importieren oder liefern.

Die aktualisierte Broschüre informiert darüber, welche Melde- und Informationspflichten Hersteller und Händler, aber auch Verwender haben können. Entscheidungsbäume helfen, die Verpflichtungen abzuleiten. Zudem geht die Broschüre auf die allgemeinen Pflichten unter REACH ein. Informations- und Mitteilungspflichten ergeben sich unter anderem, wenn ein Erzeugnis mehr als 0,1 Massenprozent eines besonders besorgniserregenden Stoffes (SVHC) enthält.

Erzeugnischarakter bleibt erhalten

Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes behält ein Erzeugnis seinen Erzeugnischarakter, auch wenn es in einem Produkt verbaut ist. Das Vorgehen lässt sich am Beispiel eines Fahrrades verdeutlichen. Beziehen sich die 0,1 Prozent auf das gesamte Fahrrad oder auf den Fahrradgriff, Fahrradsattel oder Pedale? Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes stellte klar, dass sich diese Berechnung auf die einzelnen verbauten Erzeugnisse wie zum Beispiel den Griff bezieht. Letztlich müssen Fahrradsattel und Pedale als aus Erzeugnissen zusammengesetzte Objekte angesehen werden, die für die Frage nach der Bezugsgröße in die einzelnen Erzeugnisse weiter "zerlegt" werden müssen. Zudem gibt die Broschüre Hinweise, wie sich der SVHC-Gehalt in einem Erzeugnis berechnen lässt und wie Informationen zu SVHC in einem Erzeugnis eingeholt werden können.

Die Broschüre REACH Info "Erzeugnisse - Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler" gibt es zum Herunterladen unter www.baua.de/publikationen.

Publikationen

Erzeugnisse - Anforderungen an Produzenten, Importeure und Händler

Broschüre REACH-Info 2020

Im Fall von Erzeugnissen treten unter der REACH-Verordnung insbesondere Fragen zur Abgrenzung des Erzeugnisbegriffes gegenüber dem Stoff- bzw. Gemischbegriff auf. Darüber hinaus haben die Firmen, die Erzeugnisse herstellen oder liefern, Informationspflichten gegenüber ihren Abnehmern, die …

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