Studie untersucht individuelle und betriebliche Faktoren
Frauen, beruflich gering Qualifizierte sowie befristet Beschäftigte haben ein höheres Risiko, im Niedriglohn- beziehungsweise Mindestlohnsektor beschäftigt zu sein. Zu diesem Ergebnis kommen Matthias Dütsch und Ralf Himmelreicher von der Geschäfts- und Informationsstelle für den Mindestlohn bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.
- Datum 12. März 2020
Ein weiterer zentraler Befund lautet, dass neben individuellen Aspekten insbesondere betriebliche Charakteristika einen Hinweis darauf geben, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Beschäftigte im Niedriglohn- beziehungsweise Mindestlohnbereich tätig sind. Zu diesen Charakteristika zählen etwa die Betriebsgröße, die Tarifbindung und der Standort des Betriebes sowie die Branche, in der die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.
In einem von insgesamt sieben wissenschaftlichen Beiträgen im Schwerpunktheft der Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik gingen die Wissenschaftler der Frage nach, welche personenbezogenen Faktoren und betrieblichen Charakteristika die Niedriglohn- und Mindestlohnbeschäftigung erklären. Außerdem interessierte sie, in welchen Branchen diese Beschäftigungssegmente vorherrschen.
Im internationalen Vergleich hatte sich in Deutschland seit Beginn der 1990er Jahre ein großer Niedriglohnsektor entwickelt. Um diesen zu verringern, wurde zum 1. Januar 2015 erstmals ein gesetzlicher Mindestlohn eingeführt. Aktuell beläuft sich dieser auf 9,35 € pro Stunde.
Das Schwerpunktheft "Special Issue: Effects of the Introduction of the Statutory Minimum Wage in Germany" der Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik stellt dar, wie sich die Einführung des Mindestlohns auf den Arbeitsmarkt in Deutschland ausgewirkt hat. Das Schwerpunktheft einschließlich des Beitrags von Matthias Dütsch und Ralf Himmelreicher ist Anfang dieses Jahres im Verlag de Gruyter erschienen.
Die Beiträge gibt es im Internetangebot der BAuA.